Begleitende Lehrer oder Aufsichtspersonen zahlen denselben vergünstigten Preis wie die Schüler und erhalten die selben Leistungen.
Sollten die Begleitpersonen die Schüler nicht bei der Aktivität begleiten wollen, gibt es auch die Möglichkeit nur das gemeinsame Essen zusätzlich zu buchen. Dann ist jedoch kein Zutritt auf die jeweilige Anlage möglich.